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News


11 | 2015

Urteil zur Leistungsfreiheit des Versicherers bei Frachtenbörsenschaden in der Verkehrshaftungsversicherung



Ladungsbetrug und Unterschlagung sind weiterhin ein großes Problem für das Logistikgewerbe und verursachen Schäden in Millionenhöhe.

Im ersten veröffentlichten und kommentierten Urteil zu diesem Problemkreis, entschieden vor dem LG München (HKO 5832/14), wurde der Deckungsprozess gegen den Versicherer zurückgewiesen und die Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung bestätigt.

Das Gericht stützt seine Entscheidung auf den anzuwendenden Sorgfaltsmaßstab der bei der Auswahl von Subunternehmern im Besonderen bei der Nutzung von Frachtenbörsen einzuhalten ist und in diesem Fall von einem Disponenten nicht umgesetzt wurde. Der Disponent wurde hier zudem als Repräsentant des Versicherungsnehmers angesehen.

Diese Entscheidung hat nicht nur folgenschwere Konsequenzen für den betroffenen Spediteur sondern kann auch für zukünftige Fälle maßgeblich werden.

Hier: http://www.transportrecht.org/jurispr/jurisPR-TranspR_04_2015.pdf finden Sie eine Erläuterung und Anmerkungen zu dieser Rechtssprechung von den RA Jochen Boettge/RA Michael Ellerbeck BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft

Wir stehen Ihnen natürlich auch zu diesem Thema für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.



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