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News


10 | 2016

AMSCHLER -informiert-
Verbände einigen sich
ADSp 2017



 

AMSCHLER - informiert

 

Spitzenverbände einigen sich auf gemeinsame ADSp 2017

 

Zur Ausgangslage:

Im Jahr 2015 waren die Gespräche des Deutschen Speditions- und Logistikverbands und den Verbänden der verladenden Wirtschaft noch gescheitert. Dies führte dazu, dass beide Seiten eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen entwickelten und zur Empfehlung brachten. Es entstanden die DTLB und zum Jahreswechsel die ADSp 2016. Den DTLB fehlte es zwar stets an der nötigen Akzeptanz am Markt, jedoch führte die Existenz zweier konträrer Bedingungswerke von Anbeginn zu rechtlichem Konfliktpotenzial.

Mitte dieses Jahres wurden nun die Verhandlungen der Verbände wieder aufgenommen und konnten nun erfolgreich mit der Veröffentlichung der gemeinsamen „ADSp 2017“ abgeschlossen werden.

Acht Verkehrsverbände sowie Verbände von Handel und Industrie empfehlen nun die unverbindliche Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017, zum 01.Januar 2017. Darunter nun auch der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) und der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL).

Welche wesentlichen Änderungen ergeben sich gegenüber den ADSp 2016:

-        Erneute Erhöhung der Haftungshöchstgrenzen, die gewichtsbezogene Haftungsbegrenzung auf 8,33 SZR/kg (aktuell EUR 10,45)  bleibt unverändert zu den ADSp 2016

 

Veränderung der Haftungshöchstsummen:

 

§  von EUR 1 Mio. auf EUR 1,25 Mio. je Schadenfall

 

§  von EUR 2 Mio. auf EUR 2,5 Mio. je Schadenereignis

 

§  von 100.000,00 EUR auf 125.000,00 EUR pro Vermögensschaden

 

§  von 25.000,00 EUR auf 35.000,00 EUR im Lager

 

§  von 50.000,00 EUR auf 70.000,00 EUR pro Jahr bei Inventurdifferenzen

 

-        Modifizierung der Haftung bei multimodalen Transporten. Spediteure können sich nun wieder auf den Haftungsausschluss für nautisches Verschulden und Feuer an Bord berufen.

 

-        Einführung einer Haftungsbegrenzung des Auftraggebers je Schadenereignis von EUR 200.000,00.

 

-        Wegfall der spediteurfreundlich gestalteten Klauseln zu den Themen: Palettentausch und Haftung bei Be-/Entladung durch den Fahrer.

 

-        Änderung der Vergütungsregelung: Zusatzkosten die im Laufe der Beförderung/Lagerung vorhersehbar waren können nicht mehr nachberechnet werden.

 

-        Wertgrenze für „wertvolles Gut“ wird von 50,00 EUR/kg auf 100,00 EUR/kg erhöht. Die packstückbezogene Wertbestimmung entfällt wieder.

 

-        Neu definierte und striktere Standgeldregelung.

 

-        Sanktion bzw. Kündigungsmöglichkeit, falls der Spediteur dem Verlangen des Auftraggebers nicht nachkommt, eine gültige Versicherungsbestätigung vorzulegen.

 

Wie werden die neuen ADSp 2017 Vertragsbestandteil?

 

Wie bei den ADSp 2016 gilt weiterhin, dass der Logistiker bei Vertragsschluss ausdrücklich auf die ADSp 2017 hinweisen muss und seinem Vertragspartner in zumutbarer Weise die Möglichkeit verschaffen muss, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

 

Dies ist einerseits durch Übermittlung der Geschäftsbedingungen in Schriftform möglich. Alternativ ist es ausreichend wenn die ADSp 2017 im Internet zur Einsicht zur Verfügung stellt und die Vertragspartner auf die entsprechende Webseite verwiesen werden. Schließlich ist Voraussetzung, dass der Vertragspartner der Einbeziehung der ADSp 2017 nicht widerspricht und keine Abwehrklausel in seinen eigenen AGB vorhält.

 

Ist die Haftung auf Basis der ADSp 2017 versichert?

 

Nachdem auch von Seiten der Versicherer ein gemeinschaftliches Bedingungswerk sehr begrüßt wurde, und dies auch unter Einbeziehung der Versicherer entstand, ist diese Frage bereits jetzt mit einem klaren „ja“ zu beantworten.

 

Zur Prämienentwicklung, ist natürlich festzuhalten, dass vor allem durch die höhere gewichtsbezogene Haftung (wie bereits in den ADSp 2016 aufgenommen) die Policen zur Verkehrshaftungs-Versicherungen unter Umständen stärker belastet werden.

 

Es wird jedoch auf die individuelle Schadensituation und den tatsächlichen Schadenverlauf des jeweiligen Versicherungsnehmers abzustellen sein. 

 

 

Der Text der ADSp 2017

 

Hier  haben wir Ihnen den Volltext bereits als Download zur Verfügung gestellt.

 

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

 

Ihr

AMSCHLER Team

 



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